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Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest.
Sie schreibt z. B. vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.
In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court in den Vereinigte Staaten Amerika).
So gibt es für die Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz; da die Länder der Bundesrepubklik Deutschland eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet) hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes)Verfassung. Jedoch müssen die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Rechtsstaat und das Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten gewährleistet sein, so das Grundgesetz in einem seiner Artikel.
Überwacht werden die Verfassungen durch die Verfassungsgerichte. So wird das Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungen der Länder durch die Verfassungsgerichtshöfe (oft auch als Staatsgerichtshof genannt (beispielsweise in Bremen)) der Länder überwacht.
In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a, die ca. eine Form der Schari'a ist. Siehe auch islamische Rechtsschulen .
In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zu dem Beispiel in Großbritannien, besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nichtstatischen Charakter der Verfassung betonen.
Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter "Verfassung" verstanden wird, um eine Verfassung in dem formellen Sinn, d. i. eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung in dem materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise Die Ältesten eines Stammes fällen eine Beschluss.) Eine Verfassung in dem materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch "primitiver" - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung in dem formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten in dem Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.
Verfassungen
siehe auch: Recht, Politik, Grundrechte, Menschenrechte, Demokratie, körperliche und geistige Verfassung einer Person
Buch-Tipp: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung Ausgewogen - leicht verständlich - gründlich Auch für die 23. Auflage gilt wieder, dass der "Fitting" eine Bank in der Betriebsverfassung ist. Der Praktiker freut sich wieder über die verständliche Sprache und den Aufbau, der es leicht macht, die Kommentierung für das aktuell anstehende Problem zu finden. Wie auch in den Vorlaufagen findet... Weiteres zu dem Artikel Verfassung | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Charakter, Funktion, Gesetze, Kompetenz, Rechtssicherheit, Staat, Staaten, Staatsgerichtshof, Staatsgewalt, Terminus | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Verfassung' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Verfassung Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Verfassung' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Verfassung' und 'Verfassung' Definition sehr dankbar.
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